PFLEGEGRADUMZUG
Sorglos umziehen
mit dem perfekten
Full-Service
Eine echte Erleichterung – unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse der Pflegekassen möglich sein.
Eine echte Erleichterung – unter bestimmten Voraussetzungen können Zuschüsse der Pflegekassen möglich sein.
Wir sind ihr richtiger Ansprechpartner
maßgeschneidert - seniorenorientiert - mit Herz
Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, verändert sich schnell sein gesamtes Lebensumfeld. Die bisherige Wohnung entspricht häufig nicht mehr den individuellen Bedürfnissen. Erledigungen die vor einiger Zeit noch alltäglich waren, gehen auf einmal schwerer.
Eine Möglichkeit die Selbstständigkeit zu erhalten, kann ein Umzug in eine barrierefreie oder besser geeignete Wohnsituation sein – zum Beispiel in eine kleinere Wohnung,
in betreutes Wohnen oder in eine Seniorenresidenz.
Ein solcher Umzug kann unter bestimmten Voraussetzungen als Maßnahme zu Verbesserung des Wohnumfeldes gelten. Grundlage hierfür ist das Bundespflegegesetz §40 SGB XI (wohnumfeldverbessernde Maßnahme). Voraussetzung hierfür ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad (ab Stufe 1) sowie die vorherige Antragstellung bei der zuständigen Pflegekasse.
Im Rahmen dieser Regelung können Zuschüsse von bis zu 4.180 € möglich sein. Die Entscheidung über die Kostenbeteiligung erfolgt jedoch stets individuell durch die jeweilige Pflegekasse.
Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse. Die eingereichten Unterlagen werden im Vorfeld durch die Kasse mit dem von uns erstellten Kostenangebot geprüft.
Wichtig der Antrag für einen Zuschuss muss
vor dem Umzug gestellt werden!
vor dem Umzug gestellt werden!
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und übernehmen im Anschluss gerne Ihren Umzug als Komplettservice.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern zu den Möglichkeiten. Unter bestimmten Vorausetzungen kann der Gesetzgeber eine Förderung vorsehen.
Ein möglicher Zuschuss der Pflegekasse kann eine finanzielle Entlastung für den Umzug im Alter darstellen. Die tatsächliche Bewilligung erfolgt jedoch immer im Einzelfall durch die jeweilge Pflegekasse.
Damit sind die eigentlichen Umzugsarbeiten jedoch noch nicht erledigt – hier stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite.
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne dabei und der Gesetzgeber kann es fördern.
Wir setzen auf Kompetenz und Fingerspitzengefühl!
Um den Umzug für Sie zu organisieren, reicht ein Anruf Ihrerseits, um sämtliche Aufgaben in unsere erfahrenen Hände zu geben.
Bei einem unverbindlichen Vorort Termin gerne auch auf Wunsch im Kreise der Familie, werden Sie von unserem Außendienst Mitarbeiter Herr Schellenberg oder mir persönlich,
umfangreich und genauestens über den Ablauf der Möglichkeiten beraten.
Wir erfassen Ihren Transportumfang des Umzuges und erstellen auf Ihre
individuellen Bedürfnisse ein zugeschnittenes Angebot.
Um den Umzug für Sie zu organisieren, reicht ein Anruf Ihrerseits,
um sämtliche Aufgaben in unsere erfahrenen Hände zu geben.
Bei einem unverbindlichen Vorort Termin gerne auch auf Wunsch im Kreise der Familie,
werden Sie von unserem Außendienst Mitarbeiter Herr Schellenberg oder mir persönlich,
umfangreich und genauestens über den Ablauf der Möglichkeiten beraten.
Wir erfassen Ihren Transportumfang des Umzuges und erstellen auf Ihre
individuellen Bedürfnisse ein zugeschnittenes Angebot.
Julia Dahlmann
Sie haben noch Fragen?
Wir geben Ihnen gern die Antwort.
R. Schellenberg
Gesetzliche Bestimmungen für eine Kostenerstattung
Folgende Voraussetzungen
müssen erfüllt sein:
- Pflegegrad 1 bis 5 wurde anerkannt
- die neue Wohnung ist barrierefrei
- wesentliche Erleichterung der Pflege im Zuhause
- Sicherung einer selbständigen Lebensführung und Verringerung des Pflegeaufwands
- Die Pflegekasse hat die neue Wohnung und das Recht auf Zuschuss geprüft und bestätigt
Zu den Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds zählen:
- Umzug in Betreutes Wohnen
- barrierefreies Wohnen
- Der Umzug in eine behindertengerechte Wohnung
- von einer Etage in die andere (z.B. Umzug von einer Obergeschosswohnung in eine Erdgeschosswohnung).
- auch eine behindertengerechte Möbelumstellung kann gefördert werden
Der Ablauf eines Pflegeumzuges
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Umzug der Pflegeperson vor allem dann, wenn die Umbaumaßnahmen in der alten Wohnung nicht möglich sind bzw. nicht ausreichen, um die notwendige Barrierefreiheit zu schaffen. Voraussetzung ist hierfür mindestens Pflegegrad 1. WICHTIG: Der Antrag für einen Zuschuss muss vor Umzug dem gestellt werden. Hierzu reicht im Normalfall ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse. Ihre Antragsunterlagen können Sie bei der Pflegekasse telefonisch anfordern. Die Unterlagen werden ihnen dann per Post oder Email nach Hause geschickt.
Sie benötigen das Antragsformular ausgefüllt und unterschrieben sowie unseren Kostenvoranschlag für die geplanten Maßnahmen. Diese Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein und in der Regel dauert eine Bearbeitung 2- 4 Wochen.
Der Umzug könnte auch während der Bearbeitungszeit stattfinden da das Einreichen der Unterlagen mit dem Datum zählt.
Sie haben im Internet, in der Presse oder durch Empfehlungen von unseren Pflegeumzügen im Raum Chemnitz und Umgebung erfahren und möchten unseren Service gern in Anspruch nehmen?
Rufen Sie einfach an: Sie erhalten eine erste unverbindliche Beratung per Telefon. Meist können dabei schon wesentliche Fragen geklärt werden.
Um den Umzug für Sie zu organisieren reicht ein Anruf Ihrerseits, um sämtliche
Aufgaben in unsere erfahrenen Hände zu geben. Bei einem persönlichen und kostenfreien Beratungsgespräch, gerne auch auf Wunsch im Kreis der Familie, erfassen wir den Transportumfang Ihres Umzugs und erstellen auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein zugeschnittenes Angebot.
Nachdem Ihr Anliegen besprochen wurde, erhalten Sie umgehend ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot. Dieses leiten Sie an Ihre Pflegekasse weiter. Versteckte Kosten gibt es nicht. Selbstverständlich sind alle anfallenden Kosten im Gesamtangebot berücksichtigt.
Nachdem wir Ihre Auftragserteilung erhalten haben, stimmen wir gemeinsam mit Ihnen einen passenden, auch kurzfristigen, Wunschtermin für Ihren Umzug ab. Ebenso die Anlieferung der Umzugskartons o.ä.
Nach dem Umzug können Sie unseren Beräumservice in Anspruch nehmen.
Neben den übrigen Möbelstücken/Hausrat/Sperrmüll/Keller oder Böden werden auch Deckenplatten, Bodenbeläge, Einbauten, Tapete entfernt oder Fliesen abgehackt. Bei Bedarf können Malerarbeiten sowie Reinigungsarbeiten durchgeführt werden.
Bis hin zur garantierten Schlüsselübergabe an die Verwaltung mit unserem Service aus einer Hand.
Der Umzug ist vollbracht und die Wohnung ist nun fachgerecht beräumt . Es erfolgt die Erstübergabe. Gerne übernehmen wir auf Wunsch mit Vollmacht die Übergabe an die Hausverwaltung. Dies ist ein besonderer Service von Julias Beräumservice und ist für Sie natürlich kostenfrei.
Wir freuen uns auf Ihre Weiterempfehlung. Julias Beräumservice ist der verlässliche Partner für Umzüge, Seniorenumzüge, Pflegeumzüge, Haushaltsauflösung, Entrümpelung und Wohnungsberäumung im Raum Chemnitz und Umgebung.

