AGB / Umzüge

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Umzüge

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Umzügen, zwischen der Firma Julias Beräumservice Julia Dahlmann Bergstr.43 09113 Chemnitz (Im Folgenden: Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsinhaberin. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

2. Leistungen und Entgelt

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Kundeninteresses seine Verpflichtung mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs aus. Zahlung des vereinbarten Entgelts erfolgt unmittelbar nach Beendigung der Leistung oder in Vorabüberweisung. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Informationspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Julias Beräumservice rechtzeitig vor Beförderung des Umzugs-/Transportgutes über alle erforderlichen Faktoren zu informieren, die die Durchführung/Einhaltung des Vertrages beeinflussen könnten.
Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit des Umzugs-/bzw. Transportgutes auch Gewicht, Menge, einzuhaltenden Termine, sowie auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör.
Auch müssen Angaben zum Wert des Gutes vor Auftragserteilung gemacht werden, sollte das für den Auftraggeber von Bedeutung sein.Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, Julias Beräumservice über große/sperrige Möbelstücke zu informieren, und über die damit evtl. verbundene Transportschwierigkeit am Ausladeort. Später anfallende Kosten für hinzuzuziehende Hilfsmittel wie Transportlift etc. gehen nicht zulasten von Julias Beräumservice.
Der Auftraggeber teilt Julias Beräumservice mit, ob und welche Mängel an Möbeln, Gegenständen oder elektronischen Geräten vorhanden sind. Für versteckte und verschwiegene Mängel wie Kratzer an Mobiliar oder anderen Dingen ist Julias Beräumservice nicht haftbar zu machen.

4. Terminverzug/Kündigung durch den Kunden

Die Vertragskündigung bedarf der schriftlichen Schriftform. Kündigt der Auftraggeber einen bereits bestätigten Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart:
Bei einer Kündigung, die nicht mehr als 7 Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50% der Auftragssumme fällig.
Bei Kündigung des Auftrages ab 3 Tage vor dem Umzugsdatum, wird der gesamte Umzugspreis (gemäß Angebot) sofort fällig.
Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

5. Transportsicherung

Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Der Möbelspediteur haftet nicht für elektronische Schäden die insbesondere bei älteren Geräten außerhalb der Garantiezeit durch den sachgemäßen Transport evtl. entstehen könnten.

6. Verkehrshaftungsversicherung

Das Umzugsgut ist nach gesetzlicher Vorgabe bis 620,- € je Kubikmeter Laderaum versichert. Weitergehende Haftung: Es kann eine weitergehende Haftung gegen Zahlung eines entsprechenden Entgelts bis zu einem angegebenen Wert vereinbart werden. Wenn die Haftungsbeschränkung von 620,- € je Kubikmeter erweitert werden soll, kann der Auftraggeber den Gesamtwert des zu transportierenden Umzugsgut angeben.

7. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Glas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

8. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen von zusätzlich vermittelten Handwerkern übernimmt der Möbelspediteur keine Haftung.

9. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Nachprüfung durch den Kunden

Nach dem Be/-Entladen des Umzugsgutes ist der Kunde zur Nachprüfung verpflichtet, so dass kein Gegenstand versehentlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

11. Preise

Die angegebenen Preise sind Bruttopreise und verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

12. Zahlungsbedingungen

Alle Werkleistungen sind mit einer Anzahlung von 50% spätestens 7 Werktage vor Auftragsausführung anzuzahlen. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung des Auftrages mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftragnehmer behält sich vor Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

13. Schadensanzeige

Die Ansprüche wegen des Verlustes oder der Beschädigung des Gutes erlöschen: Wenn der Schaden äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht spätestens am Tag der Ablieferung des Gutes schriftlich angezeigt wurde. Wenn der Schaden nicht äußerlich erkennbar war und dem Auftragnehmer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt wurde gem. § 451 f HGB.
Elektrogeräte können vom Möbelspediteur vorab nicht auf deren Funktionalität geprüft werden und fallen somit aus der Gewährleistung, ein Schadenersatz wird ausschließlich bei Transportschäden gewährleistet.

14. Übergabe des Gutes

Das Transportgut wird der Firma Julias Beräumservice unverpackt übergeben. Bei bereits verpackten Gütern können Schäden nur geltend gemacht werden, wenn die Verpackung beschädigt ist und dies noch vor dem Entpacken der Firma angezeigt wird. Haftungsansprüche nach Abnahme des Umzugsgutes, die schriftlich erfolgen müssen, können nicht geltend gemacht werden.

15. Auftragsdauer

Die maximale Auftragsdauer unserer Dienstleistung beläuft sich pro Tag, wenn nicht anders schriftlich vereinbart auf 10h. Ab der 10h wird eine Mehraufwandspauschale in Rechnung gestellt, dessen Höhe sich durch den Umfang der Dienstleistung bestimmt.

16. Zusatzleistungen

Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

17. Beauftragung Dritter

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer mit der Durchführung des Umzugs beauftragen, dabei haftet der weiter Frachtführer für alle entstandenen Schäden.

18. Haftungsausschlüsse

Keine Haftung besteht, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf folgende Gefahren zurück zu führen ist: Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Kunstgegenständen, Wertpapieren oder Urkunden, ungenügende Verpackung, fehlende Sicherung an Elektrogeräten (z.B. Waschmaschine) oder Kennzeichnung durch den Auftraggeber.
Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Auftraggeber
Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Auftraggeber in Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender und der Durchführung der Leistung bestanden hat. Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen. Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innere Verderb oder Auslaufen erleidet.
Der Auftragnehmer, in diesem Fall Julias Beräumservice, haftet für keine Schadensmeldungen die nach Abnahme des Abnahmeprotokolls gemeldet werden. Das Abnahmeprotokoll ist nach Entladen und/ oder Aufbau des Umzugsgutes , sowie der ersten Besichtigung durch den Auftraggeber gegenzuzeichnen. Mängel sind sofort in dem Abnahmeprotokoll vom Auftraggeber einzutragen.

19. Nebenabreden, Schriftform

Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt insbesondere für eine Erweiterung der im Vertrag angegebenen Leistungen oder für eine Erhöhung der im Vertrag angegebenen Mengen.

20. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Chemnitz. Dieses gilt auch für Klagen Firma Julias Beräumservice gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Julias Beräumservice ist Chemnnitz , soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

22. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Stand 15.10.2020