AGB Haushaltsauflösung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Entsorgungen und Renovierungen zwischen der Firma Julias Beräumservice Julia Dahlmann Bergstr.43 09113 Chemnitz (Im Folgenden: Auftragnehmer) und Kunden (im Folgenden Auftraggeber) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die derzeit gültigen AGB sind jederzeit auf unserer Webseite abrufbar oder können über uns angefordert werden. Änderungen, Ergänzungen oder widersprechende Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Geschäftsinhaberin. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden hiermit widersprochen.

2. Vertragsvereinbarungen / Vertragsschluss

Die Vertragssprache ist deutsch. Das Angebot kommt durch Vor-Ort-Besichtigung oder individuelle Vereinbarung zustande. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftragnehmer ist vier Wochen ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes an das Angebot gebunden. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung durch den Auftragnehmer und des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Bei allen angebotenen Dienstleistungen sind in den Räumlichkeiten befindlichen Werte und Wertgegenstände vom Auftraggeber vor Beginn unserer Tätigkeit sicherzustellen. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist von der Dienstleistung ausgeschlossen. Sollte sich im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien (Asbest, Farben, Lösungsmittel, Reifen, Benzin, Diesel, Öle, Fette, etc.) und weitere grundwasserschädigende Stoffe im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetz im Objekt befinden, so gehen diese Abfälle nicht in unser Eigentum über und der Auftraggeber hat sich selbst um eine umweltgerechte und gesetzeskonforme Entsorgung zu kümmern.

3. Leistungsbeschreibung

Die Firma Julias Beräumservice führt Haushaltsauflösungen, Entrümpelung, Entsorgungen und Renovierung (vollständig oder teilweise) von Wohnungen und Häusern durch. Der Auftragnehmer sorgt bei allen beauftragten Dienstleistungen dafür, dass die Arbeiten sorgfältig, fachgerecht und termingerecht durchgeführt werden und das Objekt besenrein oder übergabefertig verlassen wird.

4. Eigentumsübergang

Bei der Beauftragung von Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen und Geschäftsauflösungen gehen alle, sich in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über. Mit der Vertragsunterschrift versichert der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfängliche Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Der Auftragnehmer handelt hierbei im Namen des Auftraggebers und ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter, bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände mit Dritten, haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Durchführung der beauftragten Tätigkeiten, die zu entsorgenden Güter sorgfältig zu überprüfen und alle Wertgegenstände (insbesondere Bargeld, Schmuck, Wertpapiere) zu entnehmen. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass vom Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen wurden, so berechtigt dies die Firma Julias Beräumservice zur Preiskorrektur, insbesondere dann wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert, ausgetauscht oder zerstört wurden. Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft die Firma Julias Beräumservice kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt mit dem Auftrag keine Verpflichtung Wertgegenstände zu finden, zu erkennen oder zu bewerten.

5. Leistungsverzögerungen

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von unserem Unternehmen nicht verhindert werden können. (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Sie berechtigt unser Unternehmen dazu, die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

6. Preise

Die Preise bemessen sich nach der Größe und Aufwand in Euro. Festpreise sowie Rabatte bedürfen der gesonderten vertraglichen Fixierung. Alle Preise gelten inklusive der aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, inklusive der anfallenden gewerblichen Entsorgungskosten und ausschließlich zum im Vertrag vereinbarten Preis. Bei selbstständigen und gewerbetreibenden Kundennennen wir Angebotspreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. Abnahme der Leistung, Gewährleistung und Haftung

Die Leistungen des Auftragnehmers aus dem Dienstvertrag gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung, bis spätestens 48 h nach der Entrümpelung schriftlich begründete Einwände erhebt.
Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Bei einmaligen Leistungen ist die Ersatzpflicht auf den hierfür vereinbarten Rechnungsbetrag begrenzt.

8. Änderung/ Terminverzug/ Kündigung durch den Kunden

1. Bei Änderung des Leistungsumfanges ist der Auftraggeber verpflichtet, dies 7 Werktage vorher schriftlich anzumelden. Bei Nichteinhaltung der Frist wird der volle Entrümpelungspreis (gemäß Angebot) in Rechnung gestellt. Kurzfristige Änderungen können nicht berücksichtigt werden.

2. Termine sind, gleich aus welchen Gründen, mind. 7 Werktage vorher abzusagen und schriftlich zu kündigen. Im Falle einer nicht fristgerechten Absage eines Termins gilt folgendes:
a) Bei Absagen innerhalb von 7 Werktagen vor dem vereinbarten Termin bleibt die Verpflichtung zur Zahlung von 50% des Preises jenes gebuchten Termins gemäß der gebuchten Leistung bestehen. Bei Kündigung des Auftrages ab 3 Tage vor dem Ausführungsdatum, wird der gesamte Entrümpelungspreis (gemäß Angebot) sofort fällig.
b) Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.

10. Haftungsbeschränkung

Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Kontrollbegehung des geräumten Gebäudes. Sollte der Auftragnehmer im Zuge der Räumungsarbeiten Schäden am Gebäude, insbesondere an Fenstern, Türen, Böden, Wänden, Fluren und Zuwegen verursacht haben, ist er verpflichtet diese dem Auftraggeber anzuzeigen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten, die durch den Auftragnehmer verursachte Schäden übernimmt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Leistungen auf Ihre Richtigkeit und das geräumte Gebäude auf Beschädigungen zu überprüfen. Mit Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls stellt er den Auftragnehmer von jeder Haftung für Leistungsmängel und für Schäden am Gebäude frei. Sollte der Auftraggeber nicht für eine Begehung und für die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls zur Verfügung stehen, ist er verpflichtet, einen verantwortlichen Dritten für diese Aufgabe zu bevollmächtigen. Für nachträglich festgestellte Mängel oder Schäden übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Gewährleistungspflicht richte sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen.

11. Zahlungsbedingungen

Alle Werkleistungen sind mit einer Anzahlung von 50% spätestens 7 Werktage vor Auftragsausführung anzuzahlen. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung des Auftrages mit Erhalt der Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels, kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Zielüberschreitungen werden mit 5 % Verzugszinsen über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer ist zudem berechtigt, bei Zahlungsverzug alle noch ausstehenden Arbeiten für den Auftraggeber einzustellen. Der Auftragnehmer behält sich vor Abschlags- oder Vorauszahlungen zu fordern. Ein Zahlungseinbehalt im Sinne von Gewährleistungssicherung ist nicht zulässig.

12. Entsorgung

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben zusammen um eine gesetzeskonforme Entsorgung und Mülltrennung sicherzustellen.

13. Mehrarbeit

Bei ungeplanten Zusatzarbeiten bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen oder mündlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Die Preise verstehen sich in diesem Fall zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder- ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

14. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Gerichtsstand ist Chemnitz. Dieses gilt auch für Klagen Firma Julias Beräumservice gegen den Kunden, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Julias Beräumservice ist Chemnnitz , soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

16. Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

Stand 15.10.2020